Die Leitung der AG betrachtet die Qualität als einen bestimmenden Faktor
der Tätigkeiten. Zur Herstellung von Fahrzeugausrüstungen ist die
Qualität das zweckdienlichste und wirksamste Mittel der Gewinnung von
potentiellen Kunden, der Sicherung bzw. Erweiterung von Märkten.
Deshalb wird das Unternehmen durch die Leitung so geführt und in Betrieb
gehalten, dass sein Name eine Garantie für die Käufer und Verbraucher
seiner Produkte ist.
Im Interesse des oben erwähnten verpflichtet sich die obere Leitung:
- Ein der Norm EN ISO 9001:2000 entsprechendes
Qualitätssicherungssystem einzuleiten, damit die Produkte der AG die
Ansprüche der Besteller, besonders die Zuverlässigkeit, die
Brauchbarkeit und Frist der Übernahme in jeder Hinsicht befriedigen.
- Im Interesse der wirksamen und kontrollierten Funktion des
eingeleiteten Qualitätssicherungssystems hat der Generaldirektor einen
Abteilungsleiter für die Qualitätssicherung eingesetzt, der direkt dem
Generaldirektor untersteht und ein Mitglied der Geschäftsleitung ist.
Der Leiter der Qualitätssicherung wurde vom Generaldirektor beauftragt
und bevollmächtigt, die im gegenwärtigen Qualitätssicherungshandbuch
bestimmten Vorschriften geltend zu machen und in dieser Aufsichtsarbeit
den Generaldirektor selbst zu vertreten.
- Die obere Leitung hält es für eines der wichtigsten Ziele, für alle
Mitarbeiter deutlich zu machen, dass die Qualität nichts anderes als die
genaue Festlegung und vollständige Einhaltung der diesbezüglichen
Vorschriften und Arbeitsprozesse (Hinweise) ist.
- Die obere Leitung verpflichtet jeden Arbeiter, bei der Vervollkommnung des Qualitätssicherungssystems konstruktiv mitzuwirken.
- Die obere Leitung erwartet von den Zulieferen der AG, sich neben den
Grundprinzipien der Qualitätspolitik der AG zu verpflichten, die
Zielsetzungen für einzuhalten und an der Herstellung von Produkten und
Dienstleistungen vorgeschriebener Qualität teilzunehmen.
- Bei der Abschließung eines Vertrages ist die obere Leitung bereit, ihren Kunden dieses Qualitätssicherungshandbuch vorzulegen.
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